Männliche Soldaten bei der Bundeswehr dürfen auch künftig keine langen Haare tragen. Soldatinnen dagegen ist eine längere Frisur erlaubt. Mit dieser Entscheidung erklärte das Bundesverwaltungsgericht den sogenannten Haar- und Barterlass der Bundeswehr für wirksam.
Der Antragsteller leistete ab Januar 2009 als Wehrpflichtiger Grundwehrdienst in einem Ausbildungsregiment. Er trug bei Antritt des Wehrdienstes rund 40 cm lange Haare, die offen getragen auf den Rücken fielen. Im Dienst sicherte er die Haare zunächst mit mehreren Haargummis, so dass sie einen langen, über den Uniformkragen hinaus bis zu den Schulterblättern reichenden Pferdeschwanz ergaben; später trug er die Haare hochgebunden.
Seine Vorgesetzten befahlen dem Antragsteller mehrfach, sich mit einer Frisur zum Dienst zu melden, die den Bestimmungen des Haar- und Barterlasses entspricht. Dieser Erlass sieht für männliche Soldaten vor, dass das Haar am Kopf anliegen oder so kurz geschnitten sein muss, dass Ohren und Augen nicht bedeckt werden; das Haar muss so getragen werden, dass bei aufrechter Kopfhaltung Uniform- und Hemdkragen nicht berührt werden.
Gegen die Anordnungen seiner Vorgesetzten klagte der Wehrpflichtige. Nach seiner Meinung wurde er in seinem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) verletzt. Er verlangte Gleichbehandlung mit Soldatinnen, denen das Tragen längerer Haare, ggf. mit einem Haarnetz, nach dem Haar- und Barterlass ausdrücklich gestattet ist.
Gerade letzteres Argument stellte das Bundesverwaltungsgericht vor offenkundige Probleme. Denn das Grundgesetz verlangt eine Gleichbehandlung der Geschlechter, und einen so richtig durchgreifenden sachlichen Grund, Männer und Frauen bei ihrer Frisur ungleich zu behandeln, gibt es nun mal offensichtlich nicht.
Die Richter finden aber einen Ausweg. Sie erklären die unterschiedlichen Regelungen schlicht zu einem Akt der Frauenförderung. Es handele sich um eine zulässige Maßnahme zur Förderung von Frauen in der Bundeswehr. Obwohl die Truppe schon 12 Jahre für Frauen geöffnet sei, betrage der Frauenanteil nur 10 Prozent.
Offensichtlich geht das Gericht davon aus, dass der Soldatenberuf für Frauen unattraktiver würde, wenn sie nur kurze Haare tragen müssten. Was das allerdings damit zu tun hat, dass Soldaten männliche Soldaten keine langen Haare haben sollen, erschließt sich mir nicht so recht. Immerhin würde der Beruf für Frauen wohl kaum weniger reizvoll, wenn auch Männer längere Haare haben dürfen (Aktenzeichen 1 WRB 2.12).