Fahrscheinkontrolleure sind nah an den Menschen dran. Das dachte sich wohl ein Rostocker Kriminalbeamter. Er soll die örtlichen Verkehrsbetriebe mit Namenslisten von Personen versorgt haben, gegen die ein Haftbefehl vorliegt.
Die Kontrolleure hatten die Liste auf ihren Lesegeräten. So konnten sie die Polizei rufen, wenn ihnen einer der Namen auffiel. Klingt auf den ersten Blick praktisch, ist aber mit den Datenschutzvorschriften nicht einmal ansatzweise vereinbar. Gegen den Beamten, es soll sich um eine Führungsfigur handeln, wurden Disziplinarmaßnahmen eingeleitet.
Die Frage ist allerdings auch, wieso und auf welchem Weg die Rostocker Straßenbahn AG ihren Mitarbeitern die Daten zur Verfügung stellte. Auch hier muss ja wohl jemand die Weitergabe ans Personal angeordnet oder zumindest geduldet haben.
Vom Landesdatenschutzbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern ist wohl eher wenig zu erwarten. Er konstatiert zwar einen Gesetzesverstoß, will die Sache aber nicht zu hoch hängen. Man habe sich eben die Arbeit “erleichtern” wollen.