Das Leistungsschutzrecht wird auch von Verlagen nicht unbedingt als Geschenk empfunden. Der Heise Zeitschriften Verlag geht jetzt in die Offensive.
Das Verlagshaus veröffentlichte heute eine Erklärung, wonach trotz Leistungsschutzrecht bei Heise alles beim alten bleibt. Wörtlich heißt es:
Grundsätzlich halten wir, unabhängig von allen ökonomischen, betriebswirtschaftlichen oder sonstigen Überlegungen, eines für elementar: Die Freiheit der Berichterstattung, der Verlinkung und des Zitierens, wer immer sie auch in Anspruch nimmt, darf keinesfalls gefährdet werden. Oder, um es allgemeiner zu formulieren: Wir akzeptieren keine Einschränkungen der Freiheiten und Möglichkeiten des Internet.
Konkret bedeutet das laut Heise folgendes:
Daher legen wir Wert darauf, unseren Nutzern noch einmal klar öffentlich zu erklären, dass Links auf und kurze Textausschnitte/Snippets aus unseren Publikationen weiter höchst willkommen sind und dass dies weiterhin keiner Erlaubnis des Verlages bedarf oder gar Geld kostet. Selbstverständlich werden wir auch niemanden deswegen abmahnen oder auf eine andere Weise dagegen juristisch vorgehen. Als Richtlinie hier gilt: Erlaubt ist zum Beispiel die Übernahme der Artikelüberschrift nebst Anrisstext oder eine vergleichbare Textlänge.
Heise orientiert sich also weiter am bislang geltenden Zitatrecht, das lediglich Groß- oder Komplettzitate untersagt. In diesen Fällen will der Verlag zumindest gefragt werden. Das gelte auch für die gewerbliche Nutzung von Texten, etwa für Werbung.
Vielleicht macht das Beispiel Heise ja Schule. Für Blogger und andere Online-Publizisten wäre es dann sehr viel einfacher, sich auf die neue Rechtslage einzustellen. Indem sie bevorzugt nur noch dort zitieren, wo dies nicht mit einem Abmahnrisiko verbunden ist.