Das Landgericht Hamburg entschärft die Problematik um den Like-Button bei Facebook. Nach Auffassung der Richter ist es nicht wettbewerbswidrig, wenn ein Unternehmen die Teilnahme an einem Gewinnspiel davon abhängig macht, dass der Teilnehmer den Like-Button klickt. Ein Verbraucherverband hatte gegen die Praxis geklagt.
Nach Auffassung der Verbraucherschützer erweckt jeder Like den Eindruck, der Facebook-Nutzer identifiziere sich mit dem Produkt. Oder er habe es sogar schon genutzt und damit gute Erfahrungen gemacht. Deshalb sei so ein Gewinnspiel nicht mit verbotener Schleichwerbung zu vergleichen, etwa wenn Angestellte der Firma selbst Positives auf Facebook posten. Oder wenn Likes oder gar Fans regelrecht gekauft werden.
Diese Ansicht teilen die Hamburger Richter nicht. Für sie ist der Like-Button nicht mit einer sonderlich positiven Aussage verbunden:
Dem Netzwerk bleibt vielmehr das Motiv und die Hintergründe der Gefallensäußerung durch den “Gefällt mir”-Button in Ermangelung weiterer Angaben des Nutzers unbekannt… denn davon lebt der Netzwerkgedanke: Man tut, sagt und „postet“ etwas, und die anderen erfahren es. Und die anderen, mithin seine (Netzwerk-)Kontakte können dann wiederum mitteilen, dass ihnen dies „gefällt“. Dabei unterscheidet weder die Plattform selbst, noch ihre Nutzer zwischen Wichtigem und Unwichtigem.
Ein Like bei Facebook ist also im weitesten Sinne neutral. Er stellt keine Parteinahme dar, die sich ein Unternehmen durch eine Klick-Pflicht bei einem Gewinnspiel erschleichen kann. Die Richter am Landgericht Hamburg scheinen selbst gefragt zu haben, wie sie mit dem Like- Button umgehen. Im Urteil heißt es nämlich:
Dieses Verkehrsverständnis können die Mitglieder der Kammer aus eigener Sachkunde beurteilen, da sie ebenfalls zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehören.
Für Facebook-Nutzer, die gerne Gewinnspiele machen, brechen nun wahrscheinlich schöne Zeiten an. Denn kaum eine Firma wird es sich entgehen lassen, die Zahl ihrer Likes auf diesem Weg zu erhöhen. Gleichzeitig brauchen sich Facebook-Nutzer keine übertriebenen Gedanken mehr zu machen, ob ihnen ein unbedachtes Like vielleicht mal als Parteinahme für jemanden angelastet wird.
Insoweit könnte das Urteil sogar wichtig für neun Feuerwehrleute in Düsseldorf werden. Die Männer waren vorübergehend vom Dienst suspendiert worden, weil sie einen fragwürdigen Textbeitrag eines Kollegen geliked hatten. Disziplinarverfahren laufen noch.
Landgericht Hamburg, Urteil vom 10. Februar 2013, Aktenzeichen 327 O 438/11