Der Weltuntergang nach dem Maya-Kalender hat ein Nachspiel, obwohl er ja am 21. Dezember irgendwie gescheitert ist. Ein findiger Geschäftsmann, der selbst Lokale betreibt, hat sich nämlich das Wort “Weltuntergang” als Marke schützen lassen. Jetzt mahnt er landauf, landab Gastronomen ab, die Weltuntergangspartys veranstaltet haben.
1.837,52 Euro soll etwa die Betreiberin der Gaststätte Fonte in Brandenburg an der Havel zahlen, weil sie zur “Ärzte spezial Weltuntergangsparty” geladen hat. Der Vorwurf: Sie habe damit die Rechte des Mannes aus Hof verletzt. Dieser hat 300 Euro investiert, um sich das Wort Weltuntergangsparty schützen zu lassen, berichtet die Märkische Allgemeine. Offenbar war das erfolgreich, denn der Geschäftsmann beruft sich jetzt darauf, dass er ganz offiziell die Wortrechte für Weltuntergang im Bereich Gastronomie besitzt. Die Gastwirtin ist nicht die einzige Betroffene. Auch andere Gastronomen berichten, abgemahnt worden zu sein.
Der Kollege Thomas Stadler, der sich mit Markenrecht auskennt, gibt den Abmahnungen keine große Chance. Nach seiner Meinung verwenden die Partyveranstalter den Begriff Weltuntergang gar nicht zur Charakterisierung einer Dienstleistung, sondern beschreibend innerhalb eines Textes. Sie verwenden das Wort also ganz “normal” im eigentlichen Sinn und überhaupt nicht mit Bezug auf ein bestimmtes Produkt des Markeninhabers – das sei auch Gewerbetreibenden gestattet. Auch andere Juristen raten ihren Mandanten, die Abmahnkosten nicht zu zahlen.
Es wird sicher interessant, ob der Hofer Gastronom tatsächlich für seine Marke “Weltuntergang” vor Gericht zieht und sein vermeintliches Recht durchsetzen kann.