Vekehrsexperten von CDU und FDP wollen Radarwarner legalisieren. Dabei haben sie offenbar vor allem Blitzer-Apps im Auge, wie sie heute für jedes Smartphone und Navigationsgerät erhältlich sind. Wie der Focus unter Bezug auf die Saarbrücker Zeitung berichtet, halten die Politiker das bislang geltende Verbot von Blitzerwarngeräten für nicht mehr “zeitgemäß”.
Der Gedanke ist nachvollziehbar – und im Ergebnis auch richtig. In der Tat ist die bislang geltende Regelung überholt. Sie lautet:
Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Die Formulierung stammt aus einer Zeit, als die Geräte selbst die Messimpulse von Radarfallen aufspürten. Das ist heute aber nicht mehr Stand der Technik. Blitzer-Apps funktionieren über die Meldungen von Vekehrsteilnehmern, also per Schwarmintelligenz. Stationäre Anlagen werden einfach in Karten eingetragen. Der klassische Radarwarner hat also ausgedient, zumal er moderne Geräte, die zum Beispiel mit Induktionsschleifen arbeiten, gar nicht mehr erfassen kann.
Bislang ist unklar, ob Blitzer-Apps in Smartphones und Navigationsgeräten überhaupt noch unter das Verbot fallen. Weder Handys noch Navis sind nämlich in erster Linie dafür “bestimmt”, vor Radarfallen zu warnen, wie es das Gesetz fordert. Vielmehr dienen sie (auch) etlichen anderen Zwecken.
Gerichtliche Entscheidungen gibt es so gut wie nicht. Das liegt natürlich auch daran, dass die Polizei den Einsatz solcher Geräte nur schwer nachweisen kann. Beamte müssten sich bei Verkehrskontrollen Handys und Navis ansehen. Oder die Geräte beschlagnahmen, wenn der Autofahrer den Zugangscode nicht rausrückt.
Es ist schon höchst zweifelhaft, ob solche Zugriffe überhaupt rechtmäßig wären. Immerhin finden sich auf Smartphones viele persönliche Daten des Autofahrers, außerdem die meist offenen Zugänge zu E-Mail-Accounts, sozialen Netzwerken und Cloud-Speichern, um nur einige Beispiele zu nennen. Es würde also ganz erheblich in sensible Rechtsbereiche des Bürgers eingegriffen. Dass die Polizei bei allgemeinen Verkehrskontrollen “einfach mal so” in den Handys der Angehaltenen nach Blitzer-Apps schnüffelt, erscheint vor diesem Hintergrund fast undenkbar.
Die heutige Regelung hat auch andere Graubereiche. So steht es ja ohnehin jedem Beifahrer frei, eine Blitzer-App auf seinem Handy laufen zu lassen. Der Paragraf richtet nämlich ausdrücklich nur an den Fahrzeugführer. Außerdem ist es seit langem üblich, dass Radiosender ganz aktuell vor Radarfallen warnen. Selbst Polizei und Kommunen geben an vielen Orten die Messorte auf den eigenen Internetseiten bekannt. Wieso dann nicht auch Mobiltelefone oder Navigationsgeräte vor Blitzern warnen dürfen, erscheint mir kaum nachvollziehbar.
Also Daumen hoch für diese Idee.