Kreditnehmer können möglicherweise Geld von ihrer Bank zurückfordern. Das Oberlandesgericht Dresden hat Bearbeitungsgebühren bei Darlehen für grundsätzlich unzulässig erklärt. Viele Banken nehmen bis zu zwei Prozent der Kreditsumme als Bearbeitungsgebühr. Das Urteil (Aktenzeichen 8 U 562/11) hat die Verbraucherzentrale Sachsen erstritten.
Über Bearbeitungsgebühren für Kredite wird seit langem gestritten. Regelmäßig verlangen Banken und Sparkassen diese Gebühr zusätzlich zu den Zinsen. In dem sächsischen Fall, der bis vor den Bundesgerichtshof ging, handelte es sich dabei um eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2 Prozent vom ursprünglichen Kreditbetrag. Bei einem Darlehensbetrag von 10.000 € sind das immerhin 200 €.
Begründet haben die Geldhäuser ihre Forderung mit dem Beratungsaufwand und der Bonitätsprüfung des Kunden."Einmal mehr wollten damit Banken und Sparkassen sich für Tätigkeiten, die in ihrem eigenen Interesse liegen, vom Kunden bezahlen lassen", sagt Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. "Dass dies unzulässig ist, ist bekannt – dennoch werden immer wieder derartige Preisklauseln kreiert."
Überdies akzeptieren viele Banken verbraucherfreundliche Urteile nicht. So haben im Fall der Bearbeitungsgebühr bereits andere Gerichte ähnlich entschieden wie nun das Oberlandesgericht Dresden. Zeigt sich allerdings in einem Verfahren, dass auch der Bundesgerichtshof wahrscheinlich zu Lasten des Kreditinstitutes entscheidet, wird durch den Anbieter die Revision zurückgenommen. So ist es nun auch wieder im aktuellen Fall.
Durch die Rücknahme der Revision leibt den anderen Unternehmen die Möglichkeit, weiterhin gegenüber ihren Kunden den Standpunkt zu vertreten, die Angelegenheit sei noch nicht höchstrichterlich entschieden. Zur Abwehr von Ansprüchen wird von Banken und Sparkassen des Weiteren auch immer wieder der Einwand der Verjährung vorgebracht. Auch hiervon sollten sich Kunden, so die Verbraucherzentrale Sachsen, nicht beeindrucken, sondern diese Frage zumindest individuell prüfen lassen.
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