Wer unschuldig an einem Unfall ist, kann vom Verursacher Schadensersatz verlangen. Eher unbeachtet blieb in solchen Fällen bisher der Tankinhalt des kaputten Autos. Doch in Zeiten steigender Spritpreise war es wohl nur eine Frage der Zeit, bis ein Unfallopfer auch das Restbenzin in seinem Auto bezahlt haben wollte. Nun landete so ein Fall vor Gericht.
Und tatsächlich: Der restliche Tankinhalt ist nicht nur Geld wert, das Benzin muss bei einem Unfallschaden auch in barer Münze erstattet werden. So hat es nun das Amtsgericht Germersheim entschieden. Das Unfallopfer muss nur glaubhaft nachweisen können, wann zuletzt getankt und wie viel seitdem gefahren wurde.
In dem Prozess hatte der Kläger belegen können, dass er am Vortag des Unfalls für 70 Euro getankt hatte und seitdem nur wenige Kilometer gefahren war. Das Gericht sprach ihm deshalb die verlangten 70 Euro zu.
Amtsgericht Germersheim, Urteil vom 8. März 2012, Aktenzeichen 1 C 473/11 (zitiert nach dem ADAJUR-Newsletter)