Normalerweise ärgert man sich ja nur über den dreisten Abzockversuch, wenn mal wieder ein dubioses Adressbuch-Angebot eingeht. Die Anwälte der Dortmunder Kanzlei Schlüter Graf & Partner greifen jetzt allerdings zu handfester Gegenwehr: Sie verlangen von einem Adressbuchverlag Geld dafür, dass er ihre Daten veröffentlichen darf.
Die brillante Idee hatte Dr. Mirko Möller, der in der Dortmunder Anwaltskanzlei arbeitet. Er änderte einfach den Text des Vordrucks, mit dem die Düsseldorfer GWE Wirtschafts-Informations GmbH für ihr Portal gewerbeauskunft-zentrale.de kostenpflichtige Aufträge reinholt. Statt die Zahlung von 569,06 Euro zu versprechen, schrieb Möller folgendes ins Formular:
Basiseintrag: Für die Erlaubnis, unsere genannten Firmendaten unter Gewerbeauskunft-Zentrale.de veröffentlichen zu dürfen, einschließlich der Verlinkung auf unsere Homepage erhalten wir von der GWE GmbH eine Vergütung von jährlich inkl. Ust: Eur 569,06. Die Berechnung erfolgt einmal pro Jahr im Voraus.
Der Adressbuchverlag nahm die Daten der Anwaltskanzlei prompt in sein Register auf, verweigert aber bislang die Vergütung. Nun gehen die Dortmunder Rechtsanwälte einen Schritt weiter. Sie haben die GWE Wirtschafts-Information GmbH vor dem Amtsgericht Düsseldorf verklagt.
Dabei müssen sich die Juristen noch nicht mal gute Argumente ausdenken. Sie kupfern einfach die Gründe ab, welche der Adressbuchverlag gegen seine “Kunden” vorbringt. Wer behauptet, das mehr oder weniger amtlich aussehende Dokument nur als Korrekturfahne für einen Telefonbucheintrag gehalten zu haben, den belehrt die GWE gerne, dass man im Geschäftsleben verpflichtet sei, Angebotstexte gründlich zu lesen, bevor man den Vertrag abschließt.
Mirko Möller ist jedenfalls zuversichtlich, dass das Gericht die GWE an ihren eigenen Maßstäben misst. Durch die Veröffentlichung der Daten, so meint er, sei der Vertrag zu seinen Konditionen abgeschlossen worden.
Mit der Klage will der Anwalt, der die Adressbuchmasche für strafbaren Betrug hält, ein Signal setzen und kein Geld verdienen. Sollte die GWE zahlen müssen, will die Kanzlei den Betrag für einen guten Zweck spenden.