Heute habe ich einen Brief der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bekommen. Die Abteilung Geldwäscheprävention beschäftigt sich mit einer Firma, die nicht nur einen vollmundigen Namen trägt, sondern nach eigenen Angaben Niederlassungen in Panama, Monaco, auf der Isle of Man und den Cayman Islands hat.
Nun soll ich der BaFin nähere Informationen über das Unternehmen liefern. Man bittet mich um eine detaillierte Beschreibung, welche Tätigkeiten und Dienstleistungen die Firma anbietet.
Interessant ist natürlich, wie die BaFin darauf kommt, mir so einen Brief zu schreiben. Nun ja, die Erklärung ist eher schlicht: Mein Büro wird auf der in Panama gehosteten Webseite unter der Rubrik “Empfehlungen” geführt. Dort hat jemand eine ganze Latte von Strafverteidigern aus ganz Deutschland aufgezählt und – offensichtlich – die Tätigkeitsfelder und Kontaktdaten von der jeweiligen Kanzleihomepage rüberkopiert.
Schon vom Erscheinungsbild spricht also wenig dafür, dass die dort aufgeführten Anwaltsbüros tatsächlich für die betreffende Firma arbeiten. Oder dass die Kanzleien gar, wie es das BaFin in dem Schreiben ebenfalls für möglich hält, als Referenzkunden für tatsächlich ausgeführte Tätigkeiten oder Dienstleistungen des Unternehmens aufgeführt sind.
Ebenso interessant ist natürlich, welche Antwort sich die BaFin erhofft. Für einen Anwalt gilt die Schweigepflicht – auch und gerade gegenüber dem Staat. Zu dieser Schweigepflicht gehört mitunter schon, ob ein Mandat besteht. Oder eben auch nicht. Streng genommen fällt unter die Schweigepflicht sogar, ob es mal Gespräche über ein Mandat gegeben hat, selbst wenn letztlich nichts daraus geworden ist.
Das nimmt der BaFin natürlich nicht das Recht, höflich zu fragen. Mehr hat sie ja auch nicht getan. Dennoch sollte der BaFin aber auch klar sein, dass Anwälte, die eventuell für die Firma arbeiten, die freundliche Bitte gar nicht erfüllen können, ohne sich wegen Verletzung der Schweigepflicht strafbar zu machen. Es sei denn, ihr Auftraggeber stimmt irgendwelchen Informationen zu. Aber wäre das der Fall, hätte die BaFin ihre Informationen ja wahrscheinlich schon direkt von der Firma erhalten.
Ich muss mir jetzt überdies eine Wiedervorlage notieren. In absehbarer Zeit werde ich bei der BaFin nämlich mal anfragen, welche personenbezogenen Daten dort zu diesem Vorgang über mich gespeichert sind.