Der in Münster im Gerichtssaal verhaftete Anwalt ist wieder frei. Einzelheiten zu der Verhaftung habe ich hier berichtet. Nach meinen Informationen hat das Amtsgericht Münster heute nachmittag die Freilassung des Betroffenen angeordnet, nachdem er sich in der Haft zu den Vorwürfen geäußert hat.
Der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Münster sagte mir, der Anwalt habe “wesentliche Teile des Ermittlungsergebnisses bestätigt”. Jedoch sei dies nicht so zu verstehen, dass der Betroffene den eigentlichen Vorwurf eingeräumt hat. Er habe zu der Frage, ob er einem Zeugen für eine Falschaussage Geld geboten hat, definitiv kein Geständnis abgelegt.
Jedenfalls erscheine es nach der Aussage nicht mehr verhältnismäßig, den Anwalt weiter in Haft zu belassen. Insbesondere sei die bislang angenommene Verdunkelungsgefahr nun nicht mehr gegeben.
Auch wenn das alles zutrifft, ändert dies nichts an der bislang geäußerten Kritik an dem brachialen Vorgehen der Münsteraner Ermittler. Denn selbst wenn dem Anwalt letztlich etwas zur Last gelegt werden kann, war die nach allem Anschein genüsslich inszenierte Festnahme im Gerichtsaal durch nichts gerechtfertigt.
Es ist Aufgabe der Gerichte über Straftäter zu urteilen. Es ist nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft, Verdächtige durch Showeinlagen öffentlich vorzuverurteilen und ihr Leben zu ruinieren. Es hätte der Staatsanwaltschaft Münster gut angestanden, auch beim Prozedere die Verhältnismäßigkeit ebenso im Auge zu behalten, wie sie es jetzt – nach eigener, bislang nicht überprüfbarer Darstellung – bei der Frage nach der Fortsetzung der Untersuchungshaft tut.
Ob und was an den Vorwürfen dran ist, wird jetzt das ganz normale Verfahren zeigen. Nach Auskunft des Sprechers der Staatsanwaltschaft werden die Ermittlungen fortgesetzt. Der Schaden, den die Staatsanwaltschaft Münster – auch für das Image der Strafverfolger insgesamt – bislang angerichtet hat, wird so oder so bleiben.