Eltern müssen auch die Internetnutzung ihrer volljährigen Kinder überwachen. Sonst haften sie dafür, wenn der Nachwuchs illegal Musik über ihren Internetanschluss tauscht. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Der erwachsene Sohn hatte am Internetanschluss seiner Mutter Tauschbörsen genutzt. Dabei soll er 2.164 Songs angeboten haben. Darin sieht das Oberlandesgericht Köln eine Urheberrechtsverletzung, für welche auch die Mutter verantwortlich sei. Die Mutter, so das Oberlandesgericht, habe nicht ausreichend auf ihren Sohn eingewirkt.
Wie das konkret auszusehen hätte, sagt das Gericht allerdings nicht. Dies liegt daran, dass die Mutter laut dem Beschluss nicht vorgetragen hat, ihrem Sohn überhaupt Vorgaben gemacht oder diesen gar kontrolliert zu haben. Fest steht also nur, dass nach Auffassung der Kölner Richter Eltern ihre volljährigen Kinder belehren und möglicherweise sogar überwachen müssen.
Die Entscheidung erstaunt, weil das Oberlandesgericht Köln offensichtlich einen Unterschied zwischen Ehepartnern und volljährigen Kindern macht. Erst vor einigen Wochen hatte das Gericht entschieden, dass Ehegatten ihre Internetnutzung nicht gegenseitig überwachen müssen.
Wo da jetzt genau der Grund für eine unterschiedliche Behandlung liegt, erfahren wir mit etwas Glück in einem der nächsten Beschlüsse aus Köln.
Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 4. Juni 2012, Aktenzeichen 6 W 81/12