Über das Leistungsschutzrecht für Verlage wurde viel diskutiert. Heute ist der Referentenentwurf aus dem Justizministerium an die Öffentlichkeit gelangt. Das Papier ist ein Konjunkturprogramm für Rechtsanwälte. Gleichzeitig ist es ein Kniefall vor der Verlegerlobby. Die schlimmsten Befürchtungen haben sich damit bestätigt.
An sich hatte man ja mit einer Lex Google gerechnet. Schließlich rieben sich die Verlage immer vorrangig an der Suchmaschine, die angeblich ruchlos Artikel klaut, damit Milliarden verdient und keinen Cent davon abgibt.
Doch in den Erläuterungen zum Gesetzentwurf taucht Google nur am Rande auf. Im Fokus stehen dagegen Blogs sowie – unausgesprochen – Facebook-Nutzer und Twitterer. Diese Medien hat man nun offensichtlich als das tauglichste Zielobjekt für die geplante Monetarisierung der verlegerischen Eigenleistung ausgemacht. Das Leistungsschutzrecht soll die juristische Grundlage für eine gigantische Abmahnwelle gegen Blogs, Facebook-Seiten und Tweets legen. Im Entwurf wird diese Absicht nicht mal notdürftig kaschiert.
Das ist die Ausgangslage: Verleger sollen ein eigenständiges Verwertungsrecht für ihre Presseerzeugnisse erhalten. Wer diese Erzeugnisse auch nur zu kleinsten Teilen übernimmt, kann mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen überzogen werden. Blogger, die Texte aus Zeitungen oder Zeitschriften übernehmen, müssen eine Lizenz erwerben. Einzige Voraussetzung: Die Netzpublizisten sind gewerblich tätig. Das ist laut Entwurf schon dann der Fall, wenn irgendwelche Einnahmen erzielt werden. Ausdrücklich ausreichen sollen Werbebanner oder Micro-Bezahldienste, etwa Flattr.
Zwar sollen nach dem Vorschlag das Zitatrecht sowie reine Links nicht unters Leistungsschutzrecht fallen. Allerdings wird nirgends deutlich, wie eine Abgrenzung erfolgen soll. Denn an anderer Stelle wird ausdrücklich betont, dass schon kleinste Passagen aus einem Presseerzeugnis geschützt seien. Ausdrücklich bezieht sich das Ministerium auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Dieser hatte für Musik festgelegt, dass schon die Übernahme kleinster Schnipsel unzulässig ist.
Was nach dem Zitatrecht also noch möglich wäre, könnte nach dem Leistungsschutzrecht verboten sein. Diese rechtliche Grauzone ist nach meiner Überzeugung kein Missgeschick, sondern Absicht. Denn das juristische Nirgendwo liefert Blogger, Facebook-Nutzer und Twitterer an die finanzstarken Verleger aus.
Es wird nämlich genau auf dieser unsicheren Grundlage abgemahnt und mit Klagen gedroht werden. Und es wird genau das passieren, was wir schon aus dem Filesharing-Bereich kennen. Viele Betroffene ahnen zwar, dass sie nichts Unrechtes getan haben, aber sie werden es nicht auf eine rechtliche Überprüfung ankommen lassen und zahlen. Schon weil sie sich einen Prozess gar nicht leisten können.
Der Schwenk weg von Google zu Netzpublizisten erscheint aus Verlegersicht folgerichtig. Offenbar hat man auch dort erkannt, dass sich beim Giganten aus den USA kein Geld holen lässt. Dieser wird seine deutschen News-Dienste im Zweifel eher abschalten, als dass er sich von den Medienhäusern über den Tisch ziehen lässt. Schon im Streit Youtube gegen GEMA praktiziert Google ja dieses Konzept, indem die Firma Musikvideos für den deutschen Markt einfach sperrt.
Was sind außerdem zehn oder 20 marktrelevante Suchmaschinen gegen abertausende, wenn nicht gar Millionen potenzieller Opfer? Damit meine ich alle Menschen, die in Blogs, auf Facebook und Twitter ins Internet schreiben. Einschließlich der unbedarften Kids, die man ebenso gleichmütig ins Messer des Leistungsschutzrechts laufen lassen wird, wie man sie und ihre Familien seit Jahren zu Opfern der Film- und Musikverwerter werden lässt.
Insoweit darf man den Verlegern gratulieren, dass sie es tatsächlich geschafft haben, ihre Kanonen nun auf die von ihnen ohnehin ungeliebte Nebenöffentlichkeit im Netz richten zu dürfen. Neben dem finanziellen Aderlass dürfte die absehbare Shock & Awe – Strategie ja auch den Effekt haben, dass sich weniger Menschen trauen, selbst Inhalte ins Netz zu stellen. Was wiederum etlichen anderen wieder die Zeit geben könnte, Geld für klassische Presseprodukte auszugeben.
Fast überflüssig zu erwähnen, dass das Leistungsschutzrecht die neue Meinungsfreiheit bedroht. Wer als Bürger nur noch Zeitung lesen, aber nichts mehr im Internet dazu sagen darf, kann sich getrost digital kastriert vorkommen. Insoweit ist das Leistungsschutzrecht auch ein erster Schritt zurück in die Zeit, als die Medien alles, du und ich aber öffentlich nichts zu sagen hatten.
Es wird sich lohnen, die Umsetzung dieses Vorhabens zu verhindern.
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