Die BILD-Zeitung plant für den 23. Juni 2012 einen Coup. Sie möchte an diesem Tag jedem deutschen Haushalt eine kostenlose Ausgabe des Blattes in den Briefkasten legen. Anlass ist der 60. Geburtstag der BILD. Ich gehöre zu den Leuten, die BILD gerne feiern lassen – aber bitte nicht mit mir.
Ich möchte auch keine “Geschenke” von dem Blatt. Das gilt umso mehr, als BILD offensichtlich genau kalkuliert, dass sich ein gewisser Teil der Bevölkerung nicht über das Gratisblatt freuen wird. Im Mediaplan, mit dem BILD seine Sonderausgabe bei den Werbekunden anpreist, wird ausdrücklich positiv hervorgehoben, die Gratisausgabe werde auch “Werbeverweigerern” zugestellt. Was sicher auch ein gutes Argument ist, den gewaltigen Preis von vier Millionen Euro (ohne Umsatzsteuer) für eine ganzseitige Anzeige zu rechtfertigen.
Für mich ist das jedoch, neben dem journalistischen Ethos des Blattes, noch ein Grund alles zu tun, damit die Gratisbild mich nicht erreicht. Ich will nicht, dass die Zeitung vorne von Geschenken plärrt, aber hinten rum mit mir Geld verdient.
BILD beabsichtigt aber offensichtlich, selbst Briefkästen mit dem Aufkleber “Keine Werbung” zu beliefern. In der Tat gibt es Urteile, die sagen, dass dieser Aufkleber nicht für Gratiszeitungen mit redaktionellem Angebot gilt – selbst wenn diese zum Großteil Anzeigen beinhalten und möglicherweise auch Prospekte beiliegen.
Interessant ist natürlich die Frage, ob bei einem Aufkleber mit der konkreten Aufforderung “Bitte keine BILD einwerfen” was anderes gilt. Muster für den Aufkleber kursieren ja schon im Netz.
Überdies gibt es nun auch eine ganz neue Entscheidung des Landgerichts Lüneburg, die für BILD-Verweigerer einen juristisch vielversprechenderen Weg aufzeigt. Das Urteil (früherer Bericht im Blog) sagt nämlich klipp und klar, dass Postwurfsendungen jedenfalls dann unzulässig sind, wenn der Empfänger beim Absender widersprochen hat. Ich werde also mal einen kleinen Brief (vorab als Fax) an den Axel Springer Verlag senden und fordern, mich aus der Empfängerliste zu streichen. Sollte dann doch die BILD im Briefkasten sein, wird man über Unterlassungsansprüche nachdenken können.
Inhaltlich kann man sich bei einer Absage an BILD gut am Musterschreiben orientieren, das der Kölner Rechtsanwalt Andreas Schwartmann veröffentlicht hat.