In einem 9-seitigen Aufsatz geht der Staats- und Verwaltungsrechtler Hans Herbert von Arnim der Frage nach, ob sich Bundespräsident Christian Wulff strafbar gemacht und gegen das niedersächsische Ministergesetz verstoßen hat. Von Arnim beschäftigt sich lediglich mit dem Darlehen über 500.000 Euro, das Wulff von der Ehefrau des mit ihm befreundeten Unternehmers Geerkens erhalten hat, nicht aber mit anderen Vorwürfen gegen den Bundespräsidenten.
Das Ergebnis der Betrachtung fällt eindeutig aus. Wulff hat sich laut von Arnim wohl wegen Bestechlichkeit und Vorteilsnahme im Amt strafbar gemacht. Die Gegenleistung Wulffs für das Darlehen sieht von Arnim schon darin, dass Geerkens den damaligen Ministerpräsidenten auf Auslandsreisen begleiten durfte. Als Mitglied der Wirtschaftsdelegation habe er so leicht und bevorzugt Kontakte knüpfen können. Außerdem konstatiert von Arnim, Wulff habe gegen das niedersächsische Ministergesetz verstoßen.
Nach Auffassung des Juristen müsste sich Wulff also als Angeklagter vor einem Strafgericht verantworten. Und, zusätzlich, vor dem niedersächsischen Staatsgerichtshof.