Fotoklau wird etwas billiger – zumindest im Gerichtsbezirk Köln. Das Oberlandesgericht Köln hat nun festgelegt, dass der Streitwert bei privat oder im Bereich von Kleingewerben unrechtmäßig veröffentlichten Fotos 3.000 Euro beträgt. Bislang ging man in Köln von 6.000 Euro aus.
Das Oberlandesgericht trägt damit nach der technischen Entwicklung Rechnung. Insbesondere verweist es auf die Tatsache, dass heute jedermann im Internet publizieren (und verkaufen) kann. Deshalb sei die Zahl der Veröffentlichungen gestiegen, was zur Folge habe, dass einzelne Verstöße gegen das Urheberrecht heute geringer wögen.
Auch im Vergleich zu Filesharing-Abmahnungen und anderen Verfahren mit Onlinebezug sei ein Gegenstandswert von 3.000 Euro angemessen. Der neue Streitwert gilt insbesondere auch bei Bildern, die unrechtmäßig für ebay-Angebote verwendet werden.
Durch die Reduzierung des Streitwerts werden Anwalts- und Gerichtskosten deutlich günstiger. Außerdem finden die Prozesse jetzt in erster Instanz vor dem Amtsgericht statt. Dort muss man nicht unbedingt einen Anwalt beauftragen.