Für seinen Mandanten muss sich ein Anwalt auch mal nach der Decke strecken. Muss er aber auch Unsinn erzählen? Diese Frage stellte ich mir heute morgen, als ich die jüngste Erklärung des Kollegen Gernot Lehr las.
Rechtsanwalt Lehr vertritt den ersten Mann in unserem Staate und bemühte sich in dieser Eigenschaft, eine Zusage des Bundespräsidenten im Fernsehinterview mit ARD und ZDF zu relativieren. Wulff hatte dort in Aussicht gestellt, er werde alle 400 Fragen herausgeben, die ihm im Rahmen der Kreditaffäre gestellt wurden. Und natürlich die Antworten, welche er samt uns sonders über seinen Anwalt Gernot Lehr geben ließ.
So viel Transparanz soll nach Lehrs Worten nun doch nicht sein. Der Anwalt erklärte laut Tagesspiegel:
Der im Mandantenauftrag geführte Schriftverkehr zwischen Anwälten und Dritten fällt unter die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht.
Die Aussage ist natürlich richtig. Aber sie ist nicht mal ansatzweise geeignet, die Nichtveröffentlichung der Fragen und Antworten zu begründen.
Die Verschwiegenheitspflicht des Anwalts gilt einzig und allein gegenüber dem Mandanten, nicht gegenüber Dritten. Lehr kann tatsächlich nichts veröffentlichen, wenn Christian Wulff es nicht will. Stimmt Wulff aber der Veröffentlichung zu, hat sich das Argument Verschwiegenheitspflicht damit erledigt.
Der Mandant entscheidet ganz allein, ob und in welchem Umfang er seinen Anwalt an der Schweigepflicht festhält. Christian Wulff könnte also ganz einfach zu Rechtsanwalt Lehr sagen, dass er mit der Veröffentlichung der Fragen und Antworten einverstanden ist – so wie er das im Fernsehen angekündigt hat. Ab diesem Moment wäre die Verschwiegenheitspflicht kein Thema mehr. (Ebenso wenig wie der Persönlichkeitsschutz der Anfragenden, denn deren Namen könnte man ja weglassen.)
Ich finde es schon bedenklich, dass Wulffs Anwalt hier ernsthaft den Eindruck erwecken zu versucht, es bestünden nicht ausräumbare juristische Probleme aus dem Mandatsverhältnis, welche die von seinem Mandanten angekündigten Transparenzoffensive verhindern. Wenn der Kollege Lehr sich argumentativ etwas zu weit nach der Decke streckt, fällt dies letztlich auch auf Christian Wulff zurück. Aber womöglich ist der nach der Mailbox-Geschichte ja schon weitgehend schmerzbefreit.