Die Deutsche Post hat ein Urteil rechtskräftig werden lassen, mit dem ihr die Zustellung des eigenen Werbeblatts “einkauf aktuell” an einen werbemüden Bürger untersagt wurde. Geklagt hatte ein Lüneburger Rechtsanwalt.
Der Jurist hatte die Post mehrfach schriftlich aufgefordert, ihm nicht jeden Samstag die Werbesendung in den Briefkasten zu stopfen. Bei “einkauf aktuell” handelt es sich um ein in Plastikfolie eingeschweißtes Fernsehprogramm, dem noch Werbeprospekte beigelegt werden, meist von Supermärkten, Getränkeläden und Elektrodiscountern. Die Deutsche Post vertreibt “einkauf aktuell” bundesweit.
Die Post hielt es für unzumutbar, bei einer solchen Massensendung individuelle Wünsche zu berücksichtigen. Sie verlangte stattdessen, dass der Kläger ein Schild mit “Werbung unerwünscht” an seinem Briefkasten anbringt. Das Landgericht Lüneburg stellte sich jedoch voll auf die Seite des Juristen. Niemand müsse es akzeptieren, dass sein Briefkasten mit unerwünschter Werbung zugemüllt werde. Ein Aufkleber könne nicht verlangt werden, zumal der Empfänger ja möglicherweise andere Werbung durchaus haben möchte, nur eben nicht “einkauf aktuell”.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ das Landgericht Lüneburg die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Die Deutsche Post hat aber keinen entsprechenden Antrag gestellt. Laut FAZ steht sie auf dem Standpunkt, das Urteil regele nur einen Einzelfall. Das ist formal zwar richtig, jedoch ist die Entscheidung des Landgerichts Lüneburg ganz offensichtlich als Grundsatzurteil gedacht.
Die Richter sprechen nämlich nicht nur von “einkauf aktuell”, sondern stellen vielmehr klar, jede Postwurfsendung greife in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Dementsprechend stehe es jedem Bürger frei, sich die weitere Zusendung von Massenbriefen zu verbitten und bei Verstößen dagegen zu klagen. Mit der nun rechtskräftigen Entscheidung des Landgerichts Lüneburg haben Werbeverdrossene jetzt jedenfalls eine handfeste Grundlage, um sich juristisch gegen Postwurfsendungen zu wehren.