Staatstrojaner-Hersteller DigiTask kriegt jetzt Ärger von der Konkurrenz. Die Firma Wavecon, ebenfalls auf dem Gebiet der Sicherheitstechnik tätig, hat das Unternehmen wegen Wettbewerbsverstößen abgemahnt. Durch den (bewussten) Verstoß gegen geltendes Recht habe sich DigiTask unberechtigte Vorteile verschafft.
Wavecon-Anwalt Dominik Boecker aus Köln erklärt den Hintergrund:
Es ist wettbewerbsrechtlich unzulässig, einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderzuhandeln, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.
Die von DigiTask hergestellte und an Strafverfolgungsbehörden verkaufte Software erfüllt die strafrechtlichen Merkmale des unbefugten Ausspähens von Daten (§ 202a StGB). Die Software kann Daten ausspähen und an den Einsetzenden übermitteln. Das Merkmal "unbefugt" ist deswegen erfüllt, weil es für das Abhören von Voice-over-IP-Gesprächen derzeit keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Strafverfolgungsbehörden gibt.
Jedenfalls durch die in der Software auch vorhandene Möglichkeit Bildschirmfotos herzustellen und die Software online mit weiterer Software auszustatten wird die gesetzliche Grenze für die Ermittlungsbehörden überschritten.
Boecker verweist darauf, DigiTask habe die illegalen Vorzüge des Staatstrojaners sogar in einer Präsentation herausgestellt. Danach soll die Software die "core area of private life" auslesen können. DigiTask soll jetzt eine Unterlassungserklärung abgeben, sonst will Mitbewerber Wavecon die Sache vor Gericht bringen.
Update: Die Firma Wavecon bittet um Klarstellung, dass sie ein ähnliches Marktumfeld bearbeitet wie DigiTask, nämlich die Herstellung von Individualsoftware. Das bedeute aber nicht, dass Wavecon selbst Trojaner produziert. Der Begriff “Konkurrenz” bezieht sich somit auf das für eine Abmahnung erforderlich Wettbewerbsverhältnis im Bereich Individualsoftware, nicht auf ein einzelnes Produkt.