Wenig Freude an seiner Beute dürfte ein Bilderdieb haben, der sich ausgerechnet im Panzerschrank der Staatsanwaltschaft Essen bediente. Aus dem Tresor verschwand zwischen 2005 und 2006 ein beschlagnahmtes Gemälde, bei dem es sich um einen echten Renoir gehandelt haben könnte. Aber, so das Landgericht Dortmund, nicht hat.
Der Eigentümer des Gemäldes, gegen den strafrechtlich ermittelt wurde, wollte sich verständlicherweise nicht damit abfinden, dass offensichtlich Langfinger ausgerechnet zur Asservatenkammer einer deutschen Staatsanwaltschaft Zugang haben. Für seinen aus der Obhut der Strafverfolger verschwundenen Renoir, der ein nach dem Motiv “Mädchen mit Orange” heißen soll, verlangte er vom Land Nordrhein-Westfalen 32 Millionen Euro Schadensersatz.
Das Landgericht Dortmund verhandelte heute die Klage. Pech für den Eigentümer: Ein Kunstsachverständiger hat 2005 das Bild in der Behörde angesehen und Fotos davon gemacht. Der Eigentümer des Bildes bestritt heute zwar vor Gericht, dass die Fotos des Sachverständigen das Gemälde zeigen. Die Richter glaubten aber dem Sachverständigen und legten die Bilder einer weiteren Expertin vor, die sich besonders gut mit Renoirs auskennen soll.
Diese Sachverständige kam zu einem eindeutigen Ergebnis. Das vermeintliche Original sei nur ein billiger Faksimiledruck und ohne eigenen Wert. Das Gericht glaubte ihr und wies die Klage heute ab. Das Land Nordrhein-Westfalen, so hieß es in der mündlichen Urteilsbegründung, habe seine Pflichten verletzt. Der Kläger gehe aber leer aus, weil er keinen Schaden habe.
Für den Ruf der Essener Staatsanwaltschaft dürfte der Prozess in doppelter Hinsicht nicht förderlich sein. Die Behörde hat sich nämlich nicht nur beklauen lassen. Sie hat es bis heute auch nicht geschafft, den Täter zu ermitteln.