Senden Sie uns einen E-Postbrief

Mit einem kleinen Gewinnspiel macht die Deutsche Post auf Facebook (Eintrag vom 5. Oktober) für ihren E-Postbrief Reklame:

Wir verlosen 3×2 Tickets für das Bundesligaspiel 1. FC Köln gegen Borussia Mönchengladbach am 25.11. im RheinEnergieStadion. Schicken Sie uns bis zum 31. Oktober einfach einen E-POSTBRIEF an fc-tickets@deutschepost.epost.de

Die PR hat die Post wahrscheinlich nötig, ist ihr doch neulich erst gerichtlich untersagt worden, den E-Postbrief als einsatztauglich für alle Rechtsgeschäfte anzupreisen. Was er nicht ist, weil der E-Postbrief nicht die eigenhändige Unterschrift ersetzen kann. Das Landgericht Bonn stufte den Slogan „Der E-Postbrief ist so sicher und verbindlich wie der Brief“ demgemäß schlicht als unwahr ein.

Nun wäre an dem Preissausschreiben vielleicht alles in Ordnung, wenn der E-Postbrief kostenlos wäre. Die Übersendung der Nachricht als E-Postbrief, die ja an sich nur eine E-Mail ist, kostet den Nutzer aber schon mal 55 Cent – auch an eine Adresse der Post.

Wer also teilnehmen will, muss also entweder (kostenpflichtig) E-Postbriefe versenden können. Oder er muss sich gar erst für den E-Postbrief anmelden, wenn er eine Gewinnchance haben will.

Solche Koppelungen sind, sagen wir es mal so, rechtlich durchaus riskant. Wie ein Blick in § 4 Nr. 6 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zeigt:

Unlauter handelt insbesondere, wer die Teilnahme von Verbrauchern an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel von dem Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig macht…

(Danke an Frank N. für den Hinweis)