Mehrere Bundesländer wollen die elektronische Fußfessel einführen – und zwar schon ab Januar 2012. Neben Nordrhein-Westfalen sind derzeit Baden-Württemberg, Hessen, Bayern und Mecklenburg-Vormpommern dabei. Die “Elektronische Aufenthaltsüberwachung” soll aus einer Zentrale in Hessen gesteuert werden, wo bereits ein Test mit bis zu 500 Teilnehmern gelaufen ist.
Die elektronische Fußfessel ähnelt auf den ersten Blick einer Armbanduhr. Sie wird über dem Fuß des Betroffenen angebracht und kann nicht entfernt werden, ohne dass ein Alarm ausgelöst wird. Über GPS wird ermittelt, wo sich ein Proband aufhält. Sollte er von den Vorgaben abweichen, wird die Leitstelle per SMS darüber informiert und kann zum Beispiel die Polizei vor Ort verständigen.
Zunächst wird die elektronische Fußfessel nur im Rahmen der Führungsaufsicht eingesetzt werden. Sie betrifft also nur verurteilte Straftäter, die bereits eine längere Strafe abgesessen haben, aber auch nach der Haft noch überwacht werden.
So ist zum Beispiel eine allgemeine Aufenthaltsüberwachung möglich. Der Proband ist zwar räumlich nicht eingeschränkt, jedoch sollen seine Aufenthaltsorte nachvollzogen werden können. Im Falle einer Straftat läge also ein Beleg vor, dass er sich möglicherweise am Tatort aufgehalten hat. Diese Überwachung soll zur “Selbstkontrolle” auf freiem Fuß befindlicher Straftäter dienen – und natürlich auch abschreckend wirken.
Es gibt aber auch eine dichtere Überwachung. Hierbei legen die Gerichte Aufenthalts- oder Ausschlusszonen fest. Eine Aufenthaltszone wäre zum Beispiel die eigene Wohnung, eine Ausschlusszone könnte etwa bei Sexualstraftätern der Bereich um Schulen oder Kindergärten sein, aber auch die Wohnung eines früheren Opfers.
Ich persönlich hoffe, dass die elektronische Fußfessel auch bald eine Alternative zur Untersuchungshaft wird. Es gibt so viele Fälle, in denen Ermittlungsrichter vom Vollzug der Untersuchungshaft absähen, wenn sie ein anderes Mittel hätten außer den bisher üblichen Auflagen: Kaution, Abgabe des Reisepasses und Meldepflicht bei der Polizei.
Die elektronische Fußfessel würde eine wesentlich engmaschigere Kontrolle ermöglichen. So könnten auch Verdächtige draußen bleiben, bei denen die Standardauflagen nicht als ausreichend angesehen werden. Betroffene könnten womöglich sogar weiter arbeiten gehen; auch der Arbeitsplatz kann ja als “Aufenthaltszone” freigegeben werden.
Natürlich bestünde dann die Gefahr, dass elektronische Fußfesseln inflationär angeordnet werden. Allerdings halte ich dieses Risiko für wesentlich erträglicher als die Tatsache, dass viele private und berufliche Existenzen schon zerbrechen, wenn jemand tatsächlich in die zermürbende Untersuchungshaft gesteckt wird.