Vier Jahre nach Einführung der Steueridentifikationsnummer kritisiert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, dass die Steuer-ID zunehmend auch außerhalb der Steuerverwaltung genutzt wird.
Seine Befürchtungen hinsichtlich der zunehmenden Verwendung der Steuer-ID in den verschiedensten Lebensbereichen hätten sich leider bestätigt. Die Verwendung der Steuer-ID werde schleichend ausgeweitet.
Nicht nur Finanzbehörden, sondern auch Banken, Versicherungen und Krankenkassen verwenden mittlerweile die Steuer-ID. Wer heute ein Konto eröffnen will oder Elterngeld beantragt, muss dafür meist seine Steuer-ID angeben. Damit, so Schaar, droht die Steuer-ID durch die Hintertür zu einem allgemeinen Personenkennzeichen zu werden.
Genau das hatten die Verantwortlichen laut Schaar bei Einführung aber bestritten. Sie waren der Auffassung, die Steuer-ID werde lediglich von den Finanzbehörden verwendet.
Durch die Steuer-ID wurden erstmals alle Bundesbürger in einer zentralen Datenbank dauerhaft erfasst. Schaar: “Durch die Erweiterung der unter der Steuer-ID gespeicherten Daten etwa um Angaben zur Religionszugehörigkeit oder zu Familienangehörigen hat der Staat einen umfangreichen zentralen Datenbestand geschaffen, der für verschiedene Stellen von Interesse ist.”
Schon diese Daten enthielten Informationen über Lebensumstände eines jeden Bürgers. Wenn zudem auch weitere Dateien über die Steuer-ID verknüpfbar würden, verstärke sich die Gefahr der Bildung aussagekräftiger Persönlichkeitsprofile. Dies sei besonders bedenklich, wenn es ohne Kenntnis der Betroffenen geschehe.