Der zu lebenslanger Haft verurteilte Kindermörder Magnus Gäfgen hat vom Land Hessen eine Entschädigung erstritten. Er erhält 3.000 Euro dafür, dass ihm Polizeibeamte “unvorstellbare Schmerzen” angedroht haben für den Fall, dass er nicht sagt, wo sich ein von ihm entführtes Kind befindet. Für die Drohung waren die Polizeibeamten bereits zu Geldstrafen auf Bewährung verurteilt worden.
Das Landgericht Frankfurt fand klare Worte zu dem Verhalten der Beamten. Es handele sich um eine schwerwiegende Rechtsverletzung, für die das Land einzustehen habe. Auch jemand, der so eine Tat wie Gäfgen begangen habe, habe Anspruch auf Achtung seiner Menschenwürde. Bei der Frage nach dem Schmerzensgeld sei es "gänzlich unerheblich und darf schlechthin nicht berücksichtigt werden, dass der Kläger zuvor eine Straftat begangen hat".
Allerdings blieb das Gericht weit unter der Forderung Gäfgens. Das ergibt sich aus der Verteilung der Verfahrenskosten. Gäfgen muss vier Fünftel tragen – er hat also in entsprechender Höhe “verloren”. Das lag wohl daran, dass ein Gutachter nicht bestätigen konnte, dass Gäfgens psychische Probleme auf der damaligen Folterdrohung beruhen.
Im Ergebnis stellt das Landgericht Frankfurt klar, es gibt keine Menschen zweiter Klasse. Grundrechte können nicht relativiert oder gar aberkannt werden. Weder der Staat noch die moralische Empörung einer (möglichen) Mehrheit der Bevölkerung kann daran etwas ändern.