In Nordrhein-Westfalen wurde im letzten Jahr weniger abgehört. Die Zahl der Ermittlungsverfahren mit Telekommunikationsüberwachung ist um fast 13 Prozent zurückgegangen. Zugleich stieg die Erfolgsquote bei der Gewinnung beweiskräftiger Erkenntnisse von 83,5 Prozent im Jahr 2009 auf jetzt rund 85 Prozent, teilte Justizminister Thomas Kutschaty heute in Düsseldorf mit.
"Bei schweren Straftaten ist die Telekommunikationsüberwachung nach wie vor ein unverzichtbares und effizientes Mittel, das die Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen mit hoher Erfolgsquote maßvoll einsetzen", erklärte der Minister. Nach seinen Angaben sank die Zahl der Überwachungen auf 458 (gegenüber 526 Verfahren im Jahr 2009).
Dies zeige, wie verantwortungsbewusst die Staatsanwaltschaften in NRW unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes mit diesem Ermittlungsinstrument umgingen, betonte Kutschaty. Das Verhältnis zur Gesamtzahl von 1.068.239 Ermittlungen gegen konkrete Personen sei äußerst gering. Statistisch gesehen entfalle somit auf jeweils 2.332 Ermittlungsverfahren lediglich eines mit Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen.
Einsatzschwerpunkte der Telekommunikationsüberwachung waren erneut die Verfolgung von Drogendelikten und die Organisierte Kriminalität. Allein auf diese Deliktsgruppen entfielen rund 52 Prozent der Überwachungsanordnungen. Mord und Totschlag waren in 56 Fällen (rund 3,89 Prozent) Anlass für eine Anordnung der Telekommunikationsüberwachung.
Bei den Verfahren mit der Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten (= Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden) betrage der Rückgang sogar fast 32 Prozent, so der Minister weiter (von 931 im Jahr 2009 auf jetzt 634). Der Anteil der Verfahren, in denen Verkehrsdaten erhoben wurden, liegt bei nur rund 0,06 Prozent oder nur jeweils einem von 1.685 Ermittlungsverfahren.