Ein sächsischer Journalist stellte dem Amtsgericht Weißwasser Fragen. Er wollte wissen, ob und in welchem Umfang ein dort tätiger Richter nebenberuflich Thailand-Reisen organisiert. In seiner Anfrage erwähnte er auch, dass der Anbieter sich durch den Begriff “Spezialreisen” von seinen Wettbewerbern abgrenzt.
Statt einer vernünftigen Antwort flatterte dem Journalisten nun ein Strafbefehl ins Haus. Natürlich vom Amtsgericht Weißwasser. Der Vorwurf: Der Journalist soll den Richter beleidigt haben, denn die Verwendung des Begriffs Spezialreisen beinhalte den Vorwurf, der Betreffende sei auf dem Gebiet des Sextourismus tätig.
Hierbei dürfte es sich um eine sehr einseitige Interpretation handeln. Der Journalist beteuert jedenfalls, dass er in seiner Anfrage lediglich den Begriff Spezialreisen aufgegriffen und keinerlei Unterstellung damit verbunden hat. Der Betroffene will sich gegen den Strafbefehl wehren. Er wird von Journalistenverbänden unterstützt, die einen Einschüchterungsversuch gegenüber der Presse sehen.
Das tue ich auch.