Twittern ist normalerweise gratis. Schlechte Beiträge kosten höchstens Follower. Aber für einen Saarbrücker Rechtsanwalt könnten 124 Zeichen richtig teuer werden. Stattliche 911,90 Euro Abmahnkosten soll der Jurist Marcus Dury berappen, weil sich eine Filmfirma von ihm herabgesetzt fühlt. Dury hatte folgendes getwittert:
Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Lampmann Behm Rosenbaum vor. Abgemahnt wird ein Porno-Film der Camino Filmverleih GmbH.
Es ging um den Film “Die Beschissenheit der Dinge”. Der ist in einigen Passagen zwar derb, aber nun mal kein Porno im eigentlichen Sinn. Durys Aussage ist damit sachlich falsch. Ich kann nachvollziehen, dass der Camino-Filmverleih sich hiervon in eine Schmuddelecke abgedrängt sieht, in die er (wohl) nicht gehört.
Andererseits stellt sich natürlich wie so oft die Frage nach der Wahl der richtigen Waffen. Der Filmverleih schickt gleich seine Anwälte los. Diese sehen den Kredit der Firma Camino gefährdet, außerdem das Unternehmerpersönlichkeitsrecht verletzt – und wollen sich diese durchaus diskussionswürdigen Erkenntnisse jetzt mit dem genannten Betrag vergüten lassen.
Alternativ hätte man sicher auch in eine andere Richtung denken können. Dass Anwalt Dury nämlich zu wenig recherchiert und zu schnell getwittert hat. Wie er selbst schreibt, hat er sich vom Filmtitel irreführen lassen. Damit lag es auf der Hand, dass der Anwalt sich schlicht vertan hat. Ein Hinweis auf seine Fehleinschätzung hätte sicher gereicht, um ihn die Sache richtig stellen zu lassen. Sogar eine Entschuldigung wäre wohl drin gewesen.
So liegt die Sache nun beim Gericht. Dury gab zwar eine Unterlassungserklärung ab, die Kosten will er aber nicht übernehmen. Er hält die mögliche Rechtsverletzung nicht für so gravierend, dass man tatsächlich von Kreditgefährdung und Persönlichkeitsrechtsverletzung reden kann.
Das Verfahren könnte jedenfalls voll Porno werden.