Über Facebook in den Polizeicomputer

Manchmal sind es beiläufige Sätze, die einen stutzig machen. Wie diese Aussage in einem Bericht auf HNA.de:

Die Polizei habe sicherheitshalber die Personalien aufgenommen.

War eine Straftat geschehen? Oder lag eine Ordnungswidrigkeit vor? Nein, nichts dergleichen. Vielmehr hatten sich junge Leute über Facebook auf ein Treffen im Kasseler Habichtswald verabredet. Das ist nicht verboten.

Meine nicht ich, sondern der Leiter des zuständigen Forstamtes. Der Behördenchef hatte von der Verabredung im Naturpark gehört und schaute in Begleitung der Polizei am Donnerstag nachmittag gleich mal nach. Facebook, so stellten er und die Beamten vor Ort fest, funktioniert. Immerhin sechs junge Leute saßen friedlich auf einer Wiese; sie hatten Musikinstrumente dabei.

Dagegen sei zu diesem Zeitpunkt nichts einzuwenden gewesen, befand der Leiter des Forstamtes. Gleichwohl habe die Polizei die Personalien der sechs Personen aufgenommen.

Warum?

Es gab keine Anhaltspunkte für rechtswidriges Verhalten. Sofern die Beamten überhaupt nachgedacht haben, wird ihnen “Gefahrenabwehr” in den Sinn gekommen sein. Immerhin waren es ja nur noch Stunden, bis der republikweit mit Musik- und Tanzverboten geschützte Karfreitag begann.

Aber selbst wenn es viel später etwas lauter wurde, hätten die Personalien der sechs braven Gestalten der Polizei überhaupt nichts genützt. Veranstalter in irgendeiner Form waren sie ja nicht. Somit trugen sie auch keine Verantwortung dafür, was andere später machen. Und ob sie selbst später noch da gewesen wären, sich leise oder laut verhalten hätten – im entscheidenden Moment nichts als Spekulation. 

Die kleine, alltägliche Maßnahme dürfte also rechtswidrig gewesen sein. Dennoch könnte sie dem einen oder anderen der Sechs etwas beschert haben, was einem ebenso nachhängt wie eine Facebookpräsenz: der erste eigene Namenstreffer im Kasseler Polizeicomputer.