Der geprüfte Rechtskandidat bzw. Diplom-Jurist Karl Theodor zu Guttenberg ist nicht nur Dienstherr vieler tausend Soldaten. Ihm untersteht auch ein stattlicher akademischer Betrieb, in Form der Hochschulen der Bundeswehr. Auch dort wird mitunter der bequeme Weg beschritten, den zu Guttenberg für seine Doktorarbeit wählte. Allerdings herrschen an den Hochschulen der Bundeswehr viel strengere Maßstäbe, als sie zum Beispiel die Bundeskanzlerin für ihre Minister anlegt. Während Plagiatentum im Berliner Kabinett als lässlicher Betriebsunfall hinfort gelächelt wird, drohen Faulpelzen an den Universitäten der Bundeswehr empfindliche Strafen – und diese werden auch von den Gerichten gebilligt.
Ein Soldat fand sich sogar vor dem Bundesverwaltungsgericht wieder. Er hatte eine Hausarbeit im Fach „Pädagogik“ geschrieben und, wie zu Guttenberg auch, schriftlich versichert, seine Arbeit selbständig verfasst, Quellen und Hilfsmittel angegeben zu haben. Tatsächlich schrieb er weitgehend von einem Studienkollegen ab.
Das Bundesverwaltungsgericht fand für dieses Verhalten unmissverständliche Worte:
Neben der Pflicht zum treuen Dienen kommt im militärischen Bereich der Wahrheitspflicht besondere Bedeutung zu, da eine Armee nicht geführt werden kann, wenn sich die Führung nicht auf die Richtigkeit der abgegebenen dienstlichen Meldungen, Erklärungen und Aussagen verlassen kann. Denn da solche Äußerungen nicht immer überprüft werden können, müssen auf ihrer Grundlage im Frieden und erst recht im Verteidigungsfall unter Umständen Entschlüsse von größter Tragweite gefasst … werden.
Die Konsequenzen der Täuschung sind nach Auffassung der Richter erheblich:
Erfüllt ein Soldat diese Erwartungen nicht, sondern täuscht er aus eigennützigen Beweggründen vorsätzlich seinen Dienstherrn, um ungerechtfertigt einen Vorteil zu erlangen, so stört er das dienstliche
Vertrauensverhältnis nachhaltig und begründet ernsthafte Zweifel an seiner Zuverlässigkeit, Integrität und Treuebereitschaft.Wenn ein Soldat gegenüber Vorgesetzten und Dienststellen der
Bundeswehr unwahre Erklärungen abgibt, büßt er hierdurch allgemein seine Glaubwürdigkeit ein.
Mit dem Dienstvergehen war nicht nur das Studium des Offiziers zu Ende. Er wurde auch zum Leutnant degradiert. An den Hochschulen der Bundeswehr hat diese Grundsatzentscheidung aus dem Jahr 2001 gewirkt. Soldaten werden intensiv über die Konsequenzen der Schummelei belehrt. Dennoch werden immer wieder Plagiatoren ertappt und entsprechend bestraft.
Nach den Maßstäben seines eigenen Ladens wäre ein täuschender und tricksender Verteidigungsminister also nicht zu halten. Wie er angesichts dessen als „Dienstherr“ künftig ernsthaft Zuverlässigkeit, Integrität und Treuebereitschaft bei seinen Soldaten einfordern will, ohne dass diese die Augen verdrehen, bleibt sein Geheimnis. Und das jener, die sich auf seine Seite stellen.