Gerichte dürfen anordnen, dass Prozessbesucher nicht als Mitglieder von Rockergruppen erkennbar sind. Konkret bedeutet dies, dass die Zuschauer im Gerichtsgebäude ihre „Kutte“ nicht tragen dürfen. So sieht es zumindest das Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, das mit einem aktuellen Beschluss einem Hells-Angels-Mitglied Zivilkleidung verordnet.
Das Hells-Angels-Mitglied wollte einen am Landgericht Potsdam laufenden Prozess gegen Mitglieder seines Clubs besuchen, durfte aber im Gerichtsgebäude seine Kutte nicht tragen. Auch auf sein Angebot, das Kleidungsstück auszuziehen und es über den Arm zu legen, ging die Potsdamer Justiz nicht ein.
Zu Recht, meint das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg:
Dass ein demonstratives Auftreten von Mitgliedern der Hells Angels grundsätzlich geeignet sein kann, dritte Personen zu beunruhigen, ist eine plausible Befürchtung und rechtfertigt im Hinblick auf die konkreten Umstände des vorliegenden Verfahrens präventive Maßnahmen. Der Antragsgegner hat zutreffend darauf hingewiesen, dass es zu seinen Aufgaben als Gerichtspräsident gehört, auf dem Gelände des Justizzentrums für eine angstfreie Atmosphäre zu sorgen, damit Zeugen unbelastet ihren staatsbürgerlichen Pflichten nachkommen können und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Leistungsfähigkeit der Justiz nicht erschüttert wird. Angesichts des hohen Wertes des zu schützenden Gutes – die ordnungsgemäße Durchführung eines Strafverfahrens und die Sicherung des Justizbetriebs – dürfen die Anforderungen an die Einschätzung einer (konkreten) Gefahr nicht überspannt werden.
Die Beschwerde des Rockers blieb damit erfolglos.