Flattr-Rekord

Der November war Rekordmonat für das law blog. Er brachte die höchste Flattr-Einnahme bisher. 372,79 Euro haben die Leser über Klicks auf den Button am Ende jedes Artikels spendiert. Vielen Dank dafür!

Wer Flattr noch nicht kennt, kann sich hier informieren. Neu ist übrigens eine Abofunktion. Nach dem Flattr-Klick einfach noch mal auf den Flattr-Button klicken. Es öffnet sich ein Auswahlmenü, über das ein Beitrag 3, 6 oder 12 Monate geflattrt werden kann. Das geht dann automatisch. Das Abo kann im Flattraccount jederzeit geändert oder beendet werden.

Welche Beiträge wie oft im November geflattrt wurden, kann ich momentan nicht sagen. Die Revenueliste lässt sich bei Flattr gerade nicht aufrufen.

Hier aber noch die Flattr-Einnahmen bisher:

November 2010 372,79 Euro
Oktober 2010 321,21 Euro
September 2010 275,38 Euro
August 2010 346,66 Euro
Juli 2010 265,78 Euro
Juni 2010 247,68 Euro
Mai 2010 33,03 Euro

Das Grundgesetz nicht zu Markte tragen

Terrorwarnungen und Terrorbekämpfungspläne führen nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) derzeit zu Überreaktionen. Insbesondere die erneut diskutierte Speicherung sämtlicher Telefon- und Internetverbindungen unabhängig von einem Verdacht lehnt der DAV entschieden ab. Die Vorratsdatenspeicherung greife in den geschützten Bereich der vertrauensvollen Kommunikation und somit in grundgesetzlich geschützte Bürger- und Freiheitsrechte massiv ein. Nach Ansicht des DAV sollte die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf den Prüfstand gestellt werden. Das Bundesverfassungsgericht habe zu Recht am 2. März 2010 die Vorratsdatenspeicherung in der damaligen Form für verfassungswidrig erklärt.

„Der Staat hat zwar den verfassungsrechtlichen Auftrag, seine Bürgerinnen und Bürger vor Terror zu schützen, jedoch müssen die Maßnahmen verhältnismäßig sein“, betont Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident. In die Privatsphäre unbescholtener Bürger dürfe nicht grundlos eingegriffen werden. „Alle Bürger dem Generalverdacht auszusetzen, sie seien Straftäter, ist unerträglich“, so Ewer.

Selbst in ernsten Bedrohunglagen dürfe das Grundgesetz nicht zu Markte getragen werden, warnt der DAV. Die dem Staat zur Verfügung gestellten Mittel zur Terrorismusbekämpfung müssten wirksam sein und verfassungsrechtlich legitimiert sein.

Wo sich Udo Vetter irrt

Die Diskussion um den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist nun voll angelaufen. Auch zu meinem gestrigen Beitrag „Blogger können leidlich gelassen bleiben“ gibt es ein Feedback. Die Resonanz ist durchaus auch kritisch, genau wie es in einer sachlichen Debatte sein soll. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit hier einige Beiträge außerhalb der Mainstream-Medien, die lesens- und diskussionswürdige Argumente bringen:

Pottblog: Warum Udo Vetter und Robert Basic sich in Sachen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) und die Auswirkungen auf Blogs irren

Engeln.de: JMStV, Blogger und die lässlichen Einschätzungen

Telemedicus: JMStV: Nachrichten-Privileg für Blogger?

Internet-Law: Mein Blog bleibt online

Prof. Thomas Hoeren: Jugendmedienstaatsvertrag und Altersfreigabe im Internet

written in basic: JMSTV: Die Sache mit dem Jugendschutzbeauftragten

RA Dr. Martin Bahr: „Es ist nicht mehr als ein Gerücht, dass jede deutsche Webseite
eine Alterskennzeichnung tragen muss“