Peter Hahne im ZDF, ein CSU-MdB in der Bild, die Polizei sowieso: Die Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht ist für alle eine Katastrophe. Weil dadurch angeblich die Kriminalität nicht mehr wirksam bekämpft werden kann, schon gar nicht im Internet.
Ebay-Betrüger, so das Klagelied, können nicht ermittelt werden. Gleiches gilt für Phisher, Stalker, Identitätsdiebe, Social-Network-Clowns und für alles, was halt sonst noch so passiert im Bereich der „normalen“ Kriminalität. Sodom und Gomorrha sind nicht weit, könnte man meinen.
Vielleicht sollten jene, welche der Vorratsdatenspeicherung jetzt so publikumswirksam nachweinen, einfach mal das Urteil des Bundesverfassungsgerichts lesen. Da steht drin, dass eine Speicherung der Kommunikationsdaten für einen gewissen Zeitraum denkbar ist. Aber nur in engen Grenzen. Solch ein Gesetz wäre nur verfassungsgemäß, wenn die Datensicherheit gewährleistet ist und die Abfragen nicht für die Verfolgung von ebay-Betrügern, Phishern, Stalkern, Identitätsdieben und Social-Network-Clowns dienen.
Es bedarf vielmehr immer einer konkreten Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder einer gemeinen Gefahr. Bei der Strafverfolgung im engeren Sinn muss es sich um eine im Einzelfall „schwere“ Straftat handeln. Nur dann dürfte überhaupt auf Vorratsdaten zugegriffen werden.
Mit anderen Worten: Selbst wenn es eine Vorratsdatenspeicherung gäbe, dürften die Ermittler bei den weitaus meisten Delikten die Vorratsdaten nicht abrufen, auch wenn sie es gerne möchten. Denn dabei handelt es sich nicht um schwere Straftaten.
Die Wortführer befeuern eine Scheindiskussion. Ihre Motive sind durchsichtig. Sie wollen sich mit platten Forderungen profilieren. Dass sie in Wirklichkeit weltfremd argumentieren und verfassungswidrige Forderungen wiederholen, wissen sie vielleicht gar nicht. Oder sie nehmen es in Kauf. Wobei man sich durchaus fragen kann, was schlimmer ist.