Die Sache ist etwas kippelig. Vielleicht hat sich mein Mandant strafbar gemacht. Vielleicht auch nicht. Das könnte nur im Rahmen einer Hauptverhandlung geklärt werden. Mit Zeugen. Sachverständigen. Viel Zeit. Und noch mehr Kosten.
Das Gericht schlug vor, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Mein Mandant sollte dafür auf die Rückgabe seines sichergestellten Notebooks verzichten. Was bei einem neuen MacBook Pro natürlich schmerzlich ist. Ich schrieb deshalb folgendes ans Gericht:
Letztlich erlaube ich mir auch den Hinweis, dass das Notebook neu war und einen Anschaffungspreis von € 3.100,00 hatte. Es handelt sich also nicht um ein schlichtes Gerät aus dem Media Markt, dessen Verlust man ohne weiteres finanziell verkraften könnte.
Ich möchte deshalb folgenden Vorschlag unterbreiten: Mein Mandant verzichtet auf die Rückgabe der Festplatte seines Notebooks. Die Festplatte kann einfach ausgebaut werden. Die laut Anklage rechtswidrigen Programme befinden sich auf der Festplatte, so dass die fraglichen Programme auch nicht wieder in den Besitz meines Mandanten zurückgehen würden.
Staatsanwaltschaft und Gericht haben diesem Vorschlag jetzt zugestimmt. Ich hoffe mal stark, diese Entscheidung löst in der zuständigen Polizeidienststelle herbe Enttäuschung aus. In den Ermittlungsberichten blitzt nämlich durchaus Begeisterung über das Notebook auf. Es hätte das Abteilungsequipment sicher spürbar aufgewertet.