Mario Sixtus, Journalist und Macher der Filmreihe „Elektrischer Reporter“, hat gestern Urheberrechtsschutz 2.0 erlebt. Die GVU, vorwiegend tätig als Sheriff der Filmindustrie, ließ bei Vimeo auf Marios eigenem Account vier seiner ElRep-Folgen sperren – wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße. Ebenso ging es Alexander Lehmann, dessen preisgekrönter Film „Du bist Terrorist“ nun bei Vimeo nicht mehr abrufbar ist. Aber auch auf Alexanders Lehmanns eigener Homepage, ist der Film nun blockiert, denn er war über Vimeo eingebunden.
Weder Mario Sixtus noch Alexander Lehmann haben etwas mit der GVU zu tun. Sie haben der GVU auch keinen Auftrag erteilt, Urheberrechtsverstöße an ihren eigenen Filmen zu verfolgen. Ganz im Gegenteil: Die Videos stehen unter CC-Lizenzen – Weiterverbreitung ist von beiden Autoren ausdrücklich gewünscht.
Die GVU räumt mittlerweile ein, dass eine von ihr beauftragte Drittfirma wohl über das Ziel hinausgeschossen ist. Dennoch scheint die GVU es nicht sonderlich ernst zu nehmen, wenn sie gegen Rechte Dritter verstößt. Mit der Überschrift „5 von 5 Millionen“ versucht sie in einer Presseerklärung die Löschaktion als harmlosen Kollateralschaden zu verkaufen. Immerhin seien in letzter Zeit 5 Millionen Löschungsanforderungen an Videoportale verschickt worden. Wobei sich natürlich die Frage stellt, wie viele der übrigen Löschungsaufforderungen ebenfalls rechtswidrig waren.
Mario Sixtus hat bereits ausführlich dargelegt, warum es bei der GVU nicht mit einer simplen Entschuldigung getan sein wird:
Wörtlich habe ich Herrn Leonardy – dem Geschäftsführer der GVU – gesagt: „Wenn Sie Hollywoodfilme auf meinem FTP-Server gefunden hätten, und ich ihnen sagen würde, oups, da hat wohl ein von mir beauftragter Dienstleister meine DVDs an den falschen Speicherort gebackupt, würden Sie sich damit auch nicht zufrieden geben.“
Wie Mario Sixtus verlangt auch Alexander Lehmann eine rechtswirksame Unterlassungserklärung von der GVU. Auch, um dafür zu sorgen, dass die GVU die offenbar im eigenen Haus oder bei ihren Dienstleistern herrschenden Missstände abstellt.
Wir haben für Mario Sixtus und Alexander die GVU angeschrieben und förmlich abgemahnt. Die GVU hat nun bis Donnerstag Zeit für eine Reaktion.
Nachtrag: Da es bei Marios Seite offenbar Zugriffsprobleme gibt, folgt sein Statement nach dem Klick:
Die „Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen“ (GVU) ist eine Art Privatdetektei, die im Auftrag der Film- und Spiele-Industrie gewerbliche Urheberrechtsverletzer aufspüren soll. Ganz offensichtlich läuft dort derzeit einiges aus dem Ruder. Gestern informierte mich der Video-Hoster Vimeo, dass auf Veranlassung der GVU vier Videos von mir wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen gesperrt wurden (1), (2), (3), (4). Es handelt sich dabei um vier Folgen des Elektrischen Reporters, die wir im Auftrag des ZDF produziert haben. Die Autorenrechte aller vier Videos liegen bei mir. In Abstimmung mit dem ZDF stehen die Filme obendrein unter einer Creative-Commons-Lizenz. Unter bestimmten Bedingungen (keine kommerzielle Nutzung, Namensnennung der Urheber) dürfen die Filme also von jedermann/-frau weitergegeben, kopiert und republiziert werden. Eine Urhebrerrechtsverletzung kann hier also aus ersichtlichen Gründen überhaupt nicht vorliegen, zumal ein Großteil der Urheberreche bei mir liegen.
Kurz darauf erfuhr ich (Twitter sei Dank), das die GVU auch Alexander Lehmanns preisgekrönten Film „Du bist Terrorist“ hat sperren lassen.
Ich habe gestern Abend per Fax bei der GVU eine Erklärung für diesen Amoklauf eingefordert. Daraufhin meldete sich heute Vormittag Matthias Leonardy, Geschäftsführer der GVU telefonisch bei mir. Leonardy erklärte, bei der Sperrung handele es sich um einen „Irrtum“, die Sperre sei von einem Dienstleister (der Firma Opsec Securities aus München) initiiert worden, der im Autrag der GVU handele. Man „bemühe“ sich derzeit um „Aufklärung“ und habe Vimeo bereits um eine Aufhebung der Sperren gebeten.
Diese „Erklärung“ reicht mir natürlich nicht. Das Vorgehen der GVU ist in meinen Augen nichts anderes, als digitaler Vandalismus. Die GVU, bzw. der von ihr beauftragte Dienstleister haben in meine Publikationsrechte eingegriffen und dabei ein Werkzeug missbraucht, das Vimeo zum Schutz der Rechte der Urheber – also meiner – eingerichtet hat. Genau genommen hat die „Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen“ selbst das Urheberrecht verletzt. Ob das GVU-Mitarbeiter waren oder irgendwelche von der GVU beauftragten Söldnertruppen spielt dabei keine Geige.
Ich habe Hernn Leonardy daher aufgefordert, eine rechtsverbindliche und strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, da eine Wiederholungsgefahr geradezu indiziert ist. Schließlich könnte nächste Woche ein übereifriger Praktikant und in der übernächsten Woche eine von der GVU beauftragte chinesische Klicktruppe meine Videos vom Netz nehmen lassen. Ganz offensichtlich hat die GVU ihre Leute nicht im Griff, aber das ist nicht meine Sache.
Auf mein telefonisches Angebot, diese Unterlassungserklärung von sich aus abzugeben, wollte Herr Leonardy nicht eingehen, daher hat mein Anwalt diese nun offiziell eingefordert. Fristsetzung: Donnerstag 12:00 Uhr.
Nun mag der Eine oder die Andere mein Vorgehen für übertrieben halten, das ist es m.E. aber nicht. Die GVU ist für ihr (vorsichtig ausgedrückt) hartes Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzer bekannt. Sie gehört zu der Fraktion, die wahrscheinlich am liebsten Schulkinder mit Handschellen von Schulhof abführen würden, weil sie eine gebrannte DVD getauscht haben. Wenn dieser Verein in meine Rechte eingreift, sehe ich es nicht ein, Fünfe gerade sein zu lassen.
Wörtlich habe ich Herrn Leonary gesagt: „Wenn Sie Hollywoodfilme auf meinem FTP-Server gefunden hätten, und ich ihnen sagen würde, oups, da hat wohl ein von mir beauftragter Dienstleister meine DVDs an den falschen Speicherort geback-upt, würden Sie sich damit auch nicht zufrieden geben.“
Fortsetzung folgt.