Das „Ausspähen von Daten“ ist strafbar. Aber nur unter gewissen Voraussetzungen.
1. Der Täter muss unbefugt handeln.
2. Die Daten müssen gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sein.
3. Die Zugangssicherung muss überwunden werden.
Rechner von Apple können wohl mit einem Passwort versehen werden. Allerdings kann man trotzdem an die gespeicherten Daten gelangen, ohne das Passwort zu kennen. Es genügt, die CD des Betriebssystems einzulegen und den Computer darüber zu starten. Also ein ganz normaler, zulässiger Vorgang.
Unschwer zu erkennen, dass bei diesem Vorgehen die Voraussetzungen 2. und 3. nicht erfüllt sind.
Das wollte ich heute mittag einem Staatsanwalt erklären. Der nutzt privat allerdings selbst einen Apple und war im Bilde.
Verfahren eingestellt, und zwar mangels Tatverdachts.