Die Länderinnenminister fordern ein Revival der Vorratsdatenspeicherung. Dabei hören sie sich an wie eine Platte mit Sprung. Die Argumente als solche werden aber auch nicht besser.
So wird beklagt, im Jahr 2007 seien nur 20 % der Anfragen auf Verbindungsdaten erfolglos geblieben, weil die Daten nicht mehr vorhanden waren. Im laufenden Jahr 2010 seien es schon 60 %.
Mit der so schmerzlich vermissten Vorratsdatenspeicherung kann die aus Sicht der Innenminister erfreuliche Zahl für 2007 aber kaum etwas zu tun haben. Die Vorratsdatenspeicherung wurde zwar im Jahr 2007 beschlossen. Sie trat aber erst am 1. Januar 2008 in Kraft.