Mein Beitrag „Das vergessene letzte Wort“ hat in anderen juristischen Blogs eine Diskussion ausgelöst.
Der Berliner Kollege Carsten Hoenig plädiert dafür, erfolgversprechende Rechtsmittel auf jeden Fall einzulegen.
Detlef Burhoff, früher Revisionsrichter und heute Strafverteidiger, verweist darauf, dass es absolute Revisionsgründe ohnehin nicht mehr gibt; deshalb müssten selbst als „todsicher“ eingestufte Rechtsmittel sorgfältig überlegt werden.
Hätte der Richter nicht einen Fehler gemacht, wären wir mit dem Urteil hochzufrieden gewesen. Wir hatten nämlich alles erreicht, was nach den Umständen herauszuholen war. Für meinen Mandanten galt es nun die Frage zu beantworten, ob ihn das Versäumnis des Gerichts unzufriedener mit dem Urteil machte. Und was – nach Aufhebung der Entscheidung – an Verbesserung zu erwarten war.
Der absehbare Zeitaufwand und das – siehe die Anmerkung von RA Burhoff – immer vorhandene Kostenrisiko ließen uns übereinstimmend entscheiden, das Rechtsmittel sein zu lassen.
Das letzte Wort hatte natürlich der Mandant.