Die Bundesagentur für Arbeit hat laut einer Pressemitteilung ein ehrgeiziges Projekt gestartet: Sie will verständliche Bescheide verschicken, unter anderem die Bewilligungs- oder die Ablehnungsbescheide auf Arbeitslosengeld II.
Dadurch soll die Zahl der Widersprüche verringert werden. Vielfach würden Widersprüche nur deshalb eingereicht, weil die Bescheide nicht verstanden werden. Ein Beispiel der neuen easy-Bescheide hat die Bundesagentur für Arbeit mit dazu geliefert.
Alt:
Sie sind bzw. waren nach § 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) verpflichtet, der oben bezeichneten Behörde alle Änderungen in den Verhältnissen mitzuteilen, die für die Leistung erheblich sind. Dieser Verpflichtung sind Sie zumindest grob fahrlässig nicht nachgekommen (§ 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB X). In der Zeit vom 15.10.2009 bis 31.10.2009 wurden Leistungen nach dem SGB II in der genannten Höhe zu Unrecht gezahlt.
Neu:
Da Sie nach den vorhandenen Unterlagen eine für den Leistungsanspruch erhebliche Änderung in Ihren Verhältnissen nicht rechtzeitig angezeigt haben, ist eine Überzahlung entstanden.
Bescheiden ist m.E. dabei vor allem die Angabe der Rechtsgrundlagen geworden.