Die Regierungskoalition möchte Zeugen verpflichten, bei der Polizei auszusagen. Notfalls soll die Vernehmung auch zwangsweise durchsetzbar sein. Das ist eine ganz neue Regelung. Bislang ist niemand verpflichtet, bei der Polizei auszusagen. Auch nicht als Zeuge.
Dem Gesetzesvorhaben erteilt der Deutsche Anwaltverein eine Absage:
Eine Verpflichtung des Bürgers, Ladungen der Polizei Folge zu leisten, ist mit seiner Rechtsstellung im liberalen Rechtsstaat nicht zu vereinbaren.
Zu dieser plakativen Aussage gibt es auch eine umfangreiche und, wie ich finde, überzeugende Begründung.