Mit disziplinarischen Vorermittlungen wird momentan am Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) durch dessen Präsidentin Anna-José Paulsen geprüft, ob dort der Vorsitzende des 3. Strafsenats sein Amt für eigene Zwecke mißbraucht hat. Der Richter hatte, wie berichtet, einen Autofahrer vom Vorwurf des zu geringen Abstands während einer Autobahnfahrt frei gesprochen – und in seinen Beschluss vorbeugend Vorgaben für untere Gerichtsinstanzen eingebaut, die auch für den eigenen Fall sehr gut gelten können.
Dem Senatsvorsitzenden wird vorgeworfen, am 5. August vorigen Jahres gegen 17.42 Uhr in seinem Auto mit 36 Kilometer pro Stunde in Düsseldorf zu schnell gefahren zu sein. „Wir kennen den Vorgang, wir prüfen ihn“, bestätigte gestern OLG-Sprecher Ulrich Egger die Einleitung des Disziplinarverfahrens, „das Erforderliche ist veranlasst worden“.
Unterdessen wurde bekannt, das die für heute geplante Hauptverhandlung gegen den Senatsvorsitzenden vor dem Amtsgericht Düsseldorf auf zunächst unbestimmte Zeit verschoben worden ist – seine Verteidigerin ist verhindert.
Der mutmaßliche Raser bestreitet nachträglich offenbar, überhaupt am Steuer gesessen zu haben. Deswegen hat der Amtsrichter einen Gerichtsmediziner damit beauftragt, anhand des polizeilichen Messfotos ein Gutachten zu erstellen.
In der nächsten Hauptverhandlung wird deshalb der Sachverständige die Gesichtsmerkmale des Messfotos mit denen des Richters vergleichen müssen.(pbd)