Es gibt ja wenige Worte und Symbole, die nicht als Marke geschützt werden. So überrascht es wenig, dass sich Unternehmer Staatssymbole der DDR und der ehemaligen Sowjetunion für Bekleidung als Marke haben eintragen lassen. Jedoch werden Hammer, Zirkel und sonstiges Gedöns mittlerweile gern auf T-Shirts und Jacken verwendet. Das gab ausreichend Anlass zu Abmahnungen und Klagen.
All das blieb aber nun erfolglos. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Verwendung der Symbole die eingetragenen Marken gar nicht verletzt. Die markenrechtlichen Ansprüche setzen nach Auffassung der Richter voraus, dass der Verkehr auf Bekleidungsstücken angebrachte Aufdrucke als Hinweis auf die Herkunft der Produkte von einem bestimmten Unternehmen und nicht nur als dekoratives Element auffasst.
Der Bundesgerichtshof meint nun in einem gestern verkündeten Urteil, dass Verbraucher die auf der Vorderseite von T-Shirts angebrachten Symbole ehemaliger Ostblockstaaten ausschließlich als dekoratives Element auffassen und in ihnen kein Produktkennzeichen sehen.