Noch vor wenigen Tagen verkündete das Unternehmen Jack Wolfskin, es müsse seine Bildmarke „Wolfstatzen“ mit allen rechtlichen Mitteln verteidigen. Dazu gehörten – selbstverständlich – von Anwälten ausgesprochene Abmahnungen nebst saftigen Kostenrechnungen für die mutmaßlichen Markenverletzer.
Nach einem bislang wohl beispiellosen PR-Desaster hat die Firma nun erkannt, dass man zwar mit Kanonen auf Spatzen schießen kann, es aber nicht muss. Bei Markenrechtsverletzungen im „kleingewerblichen Bereich“ will Jack Wolfskin künftig erst mal selbst die Betroffenen anschreiben, berichtet die Zeit. Sie zitiert den Firmenchef:
Anwaltliche Hilfe soll in Zukunft erst ein letzter Schritt sein.
Ich würde es, nicht ganz uneigennützig, anders formulieren. Auch ein Anwalt kann die Beanstandung aussprechen. Wenn er nur die Kostenrechnung weglassen darf, weil die sein Auftraggeber zahlt.