Ich weiß ja nicht, wo manche Leute ihren Kopf haben. Aber bei der Geschichte, der ich mich heute annahm, muss ich mich doch wundern. Entweder über die Unbedarftheit oder die Dreistigkeit mancher deutscher Akademiker.
Da zieht also der Herr Assistenzarzt im September in eine Wohnung, die er von meiner Mandantin, der ich aus bestimmten Gründen nicht mal eine rechtliche Vertretung im Mietrecht abschlagen werde, gemietet hat. Kaum ist der Möbelwagen weg, montiert er selbst an die Vorderwand (!) des Hauses eine Satellitenschüssel. Ohne vorher zu fragen.
Natürlich kam die übliche Begründung: Migrationshintergrund, im Kabel seien nur drei oder vier Heimatsender zu empfangen. Also viel zu wenig.
Man muss nicht lange in juristischen Datenbanken stöbern, um zu sehen, dass der Mieter jetzt vielleicht tausend Programme hat, aber auch handfeste juristische Probleme.
Unter Umständen gibt es auch in kabelversorgten Häusern noch einen Anspruch auf eine Satellitenschüssel. Aber nur, wenn wirklich nachvollziehbar ist, dass die im Kabel vorhandenen Heimatsender ausreichend sind, um die nötige „Verbindung mit der Heimat“ aufrechtzuerhalten.
All das aber auch nur dann (aber auch wirklich so was von nur dann) , wenn der Mieter vorher fragt und dem Vermieter die Entscheidung überlässt, wo die Antenne installiert wird. Von wegen Vorderseite des Hauses und so. Installieren darf, sofern der Vermieter es verlangt, auschließlich ein Fachbetrieb.
Aber dennoch sagt mir mein Gefühl, dass der Herr Doktor das alles frühestens dann einsehen wird, wenn er auch die Berufung verloren hat.