Es bedurfte zweier Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, um Kinderpornografie und Urheberrechtsverletzungen in einem Satz zu nennen – mit einer semantischen Steigerung in Richtung Urheberrecht:
Die SPD wäre dadurch Gefahr gelaufen, Straftaten im Internet Vorschub zu leisten, von der Vergewaltigung und Erniedrigung kleiner Kinder bis hin zu Urheberrechtsverletzungen in breitestem Ausmaß gegenüber Künstlern und Kreativen.
Wie aber, so fragt man sich, kommt es dann zum letzten Satz:
Dabei machen wir – gerade als Medienpolitiker – ganz klar: Zugangssperren im Internet müssen und werden einzig und allein auf kinderpornographische Seiten beschränkt bleiben.
Will die CDU/CSU, mal ihre eigene Sicht der Dinge zu Grunde gelegt, wirklich Straftaten im Internet Vorschub leisten, indem sie die Zensur auf Kinderpornografie beschränkt? Will sie wirklich mit ansehen, wie Urheberrechte „in breitestem Ausmaß“ verletzt werden – obwohl man die Angebote doch ebenso sperren kann wie Kinderpornos?
Logisch ist das nicht. Es sei denn, die Schlussfloskel ist nur ein Lippenbekenntnis und wir werden angelogen. Das wäre zwar kein Verbrechen, aber abscheulich.
Nachtrag: Die Große Koalition hat sich auf das Zensurgesetz geeinigt