Ich hatte heute nicht nur das Vergnügen, an einer umfangreichen Haftprüfung mitzuwirken. Ich darf für meinen Mandanten auch eine Kaution stellen.
Das ist nicht so simpel.
Man kann nicht einfach zur Gerichtskasse gehen, das Aktenzeichen nennen und sagen: Hallo, ich zahle in der Strafsache gegen Herrn J. eine halbe Million ein. Nein, das Geld muss hinterlegt werden. Die Hinterlegung ist ein gesondertes Verfahren mit eigenem Aktenzeichen und Formularen. Bürokratischer Horror.
Nach der Haftprüfung ging ich gleich zur Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf. Meine Befürchtungen bewahrheiteten sich nicht. Die zuständige Mitarbeiterin hatte gleich Zeit für mich, bot mir einen Platz an, besorgte die richtigen Papiere. Dann half sie mir geduldig, alles auszufüllen. Vorher hatte sie noch bei der Rechtspflegerin angerufen und angekündigt, dass ich wegen ein paar Unterschriften, mit denen die Hinterlegung dann genehmigt wird, vorbei komme.
Die Rechtspflegerin sagte zu, auf mich zu warten, obwohl es kurz vor der Mittagspause war. Sie prüfte die Papiere und segnete alles ab.
Alles lief zuvorkommend, freundlich und kompetent. Dafür dankt vor allem mein Mandant, der nämlich nun zurück zu seiner Familie darf.