„Mord verjährt nicht.“ So begründet ein Verband von Opfern des DDR-Unrechts laut Spiegel online seine Strafanzeige gegen den Polizisten, der Benno Ohnesorg erschoss. Nach dem Willen der Anzeigenerstatter soll der frühere Beamte nun erneut vor Gericht gestellt werden, diesmal unter Berücksichtigung seiner mutmaßlichen Rolle als Stasi-Spitzel.
Der Polizist ist aber rechtskräftig vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Eine Anklage wegen Totschlags hatte das Gericht nicht zugelassen. Dieser Freispruch und die Ablehnung der Anklage wegen Totschlags hindern dauerhaft eine Neuauflage des Verfahrens, denn die Strafklage ist verbraucht. Das ist ein Verfassungsgrundsatz (ne bis in idem, Artikel 103 Grundgesetz).
Es gibt zwar Bestrebungen, diesen Grundatz für Mord zu durchbrechen und bei neuen Beweismitteln ein neues Verfahren zuzulassen. Aulöser ist insbesondere der Mord an einer Düsseldorfer Videotheken-Mitarbeiterin im Jahr 1993. Der Hauptverdächtige war freigesprochen worden, nunmehr belasten ihn aber DNA-Analysen, die damals so noch nicht möglich waren (Bericht in der Rheinischen Post). Allerdings ist die Regelung bislang nicht in Kraft getreten – und wird es hoffentlich auch nicht.
Praktisch bliebe also nur die Wiederaufnahme des Verfahrens. Das ist zu Ungunsten des Angeklagten aber nur in sehr engen Grenzen möglich, zum Beispiel wenn eine entlastende Urkunde gefälscht war, Zeugen oder Sachverständige vorsätzlich falsch ausgesagt haben oder der Angeklagte später ein glaubwürdiges Geständnis ablegt (§ 362 Strafprozessordnung).
Das alles ist nicht der Fall. Eine Neuauflage des Prozesses kommt also juristisch nicht in Betracht. Wobei sich ohnehin die Frage stellt, wie sich aus der möglichen Stasi-Tätigkeit plötzlich ein sicherer Beleg für einen Vorsatz des Polizisten ergeben sollte. Der im ZDF interviewte Historiker hat jedenfalls betont, dass sich in den Akten vieles befindet – aber kein Mordauftrag der Stasi.