Das geplante Gesetz stellt die Rechtssicherheit in Nordrhein-Westfalen auf den Kopf – der Deutsche Richterbund warnt schon davor und hat „verfassungsrechtliche Bedenken“. Denn künftig sollen die Kriminalbeamten, die einen vermeintlichen Rechtsbrecher ermittelt und festgenommen haben, auch dessen Briefe in der Untersuchungshaft kontrollieren dürfen.
Sie sollen auch weiter darüber entscheiden, ob und wer den Gefangen im Knast besuchen darf. So jedenfalls sieht es ein Gesetzentwurf des Bundesrates vor. Es geht um die Ausübung einer Macht, die bislang nur Richtern zusteht. Und im Notfall den Staatsanwälten.
Die beiden Berufsgruppen schon sind unterschiedlich. Während die Richter verfassungsgemäß zur unabhängigen Rechtsprechung gehören, sind die Staatsanwälte weisungsgebundene Beamte. Die wiederum haben – so heißen sie in der Strafprozessordnung – Ermittlungspersonen. Das sind meistens ausgesuchte, erfahrene Beamte der Kriminal- und der Schutzpolizei. Nur sie dürfen etwa bei „Gefahr im Verzuge“ unter engen Grenzen die Entnahme einer Blutprobe oder eine Hausdurchsuchung anordnen.
Dass sie künftig zusätzliche, also bislang fremde Aufgaben übernehmen sollen, begründet der Gesetzesentwurf der Bundesregierung mit der Überlastung der Staatsanwaltschaften. Die soll allerdings weiter die Verantwortung dafür tragen, was ihre Ermittlungspersonen künftig entscheiden.
Wie das demnächst in der Praxis funktionieren soll, weiß selbst das nordrhein-westfälische Justizministerium nicht. „Das lässt schwerlich schon heute mitteilen“, sagt Behördensprecher Ulrich Hermanski. Er meint, noch sei alles „im Schwange“.
Dem Deutschen Richterbund ist das Gesetz ein Gräuel. Der DRB skizziert diesen Fall: Der Beschuldigte wird von der Polizei festgenommen. Nach einem kurzen Intermezzo beim Richter ist wieder die Polizei gefragt. Damit entstehe der Eindruck, dass aus einer Untersuchungs- eine Polizeihaft werde. „Es wäre besser, die Staatsanwaltschaften personell aufzustocken“, heißt es in der NRW-Richterzeitung. (pbd)