Bei einem Mandanten, der auf Reisen war, stellte die Polizei einen größeren Geldbetrag sicher. Ich hatte es erwähnt, sein Rucksack soll nach Marihuana gerochen haben. Auf meinen Widerspruch hin hat der Staatsanwalt jetzt entschieden, das Geld solle zurückgezahlt werden.
Hierfür gibt es nach Auskunft der Polizei nur zwei Möglichkeiten: Abholung auf der Dienststelle oder Bareinzahlung am Postschalter. Wir haben uns für die zweite Möglichkeit entschieden.
Die Zahlkartengebühr von sechs Euro wird aber „selbstverständlich“ von der Summe abgezogen. Selbstverständlich selbstverständlich. Ich bin doch schon froh, dass wir dem Freistaat Bayern nicht auch noch die Arbeitszeit des Beamten für den Weg zur Post erstatten müssen.