Das Bundesverfassungsgericht hat mit einer einstweiligen Anordnung wesentliche Teile des neuen bayerischen Versammlungsgesetzes vorläufig außer Kraft gesetzt. Die meisten Bußgeldvorschriften dürfen nicht angewendet werden; auch die beabsichtigte Totalerfassung der Teilnehmer ohne konkrete Gefahren ist nicht zulässig.