Nichts zu befürchten

„Als Rechtfertigung darf es einem Rechtsstaat nicht genügen, darauf zu verweisen,
dass doch derjenige, der nichts zu verbergen habe, auch nichts zu befürchten habe.“

Der Deutsche Anwaltverein zieht mit diesem Satz ein eher resigniertes Fazit zu den aktuellen Plänen, das Steuerstrafrecht weiter zu verschärfen. Wir sind schon weit (herunter) gekommen, wenn die Fachdiskussion auf dieser Ebene läuft.

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins (PDF)